6. Artikel "Psychotherapie geht alle an"
Psychotherapeutische Diagnostik
Bevor eine psychotherapeutische Behandlung begonnen wird, findet eine Diagnostik statt. Dies ist ein Prozess, bei dem es um Informationserhebung und -sammlung geht. Am Ende soll aus den gesamten Informationen die Diagnose abgeleitet werden, d. h. festgestellt werden, ob es sich bei den psychischen Beschwerden um eine psychische Störung handelt und wenn ja, um welche und wie diese behandelt wird. Sollte sich herausstellen, dass es sich um keine psychische Störung handelt, wird besprochen, welche alternative Unterstützung oder Behandlung eine Person erhalten kann und wo genau.
Es geht also bei der Diagnostik darum, einen Menschen und dessen Beschwerden genau zu untersuchen und zu benennen sowie abzuklären, ob diese Beschwerden einen „Krankheitswert“ haben und die Voraussetzungen für eine Psychotherapie erfüllt werden. Denn für den Beginn einer Psychotherapie muss der/die Psychotherapeut:in feststellen, ob die Voraussetzungen einer ausreichenden Motivation, Motivierbarkeit und Umstellungsfähigkeit (~Veränderungsbereitschaft) vorliegen. Sind diese Voraussetzungen feststellbar, darf der/die Psychotherapeut:in die Therapie beginnen und die Abrechnung über die Krankenkasse darf erfolgen, da sich eine gewisse positive Prognose für die Behandlung ergibt. Auch darf eine Psychotherapie nicht ausschließlich dem Zweck der beruflichen oder sozialen Anpassung, der beruflichen oder schulischen Förderung oder der Erziehungs-, Ehe-, Lebens- und Sexualberatung sowie der Paar- und Familienberatung dienen, sondern muss die Behandlung einer psychischen Störung fokussieren. Sollten die Voraussetzungen nicht erfüllt sein, kann der/die Therapeut:in entweder eine Probetherapie beginnen, um die Voraussetzungen in diesem Rahmen zu erzielen, oder es wird nach alternativen Unterstützungsmaßnahmen jenseits der Psychotherapie gesucht.
Für eine ausführliche psychologische und psychotherapeutische Diagnostik werden je nach psychotherapeutischen Verfahren zum Teil unterschiedliche Aspekte mit einbezogen. Häufig finden Gespräche statt, bei denen der/die Patient:in spontan von den Problemen schildert. Zudem werden in vielen Fällen Unterlagen und Vorbefunde gesichtet, wie Untersuchungshefte, Schulzeugnisse, Arztbriefe, Entlassungsbriefe, Gerichtsurteile, etc. Zudem wird die Anamnese erhoben – also die Biografie mit der Krankheitsgeschichte. Oft kommt es je nach Alter des/der Patient:in zu psychologischen Untersuchungen durch die Anwendung von Tests in Form von Fragebögen, z. B. Persönlichkeitstests oder Interessenstests, Entwicklungstests, Leistungstests, z. B. Intelligenz- oder Konzentrationstests, Kreativitätstests, klinischen Interview oder spezifischen Analysen.
Zur körperlichen Abklärung wird immer der/die Patient:in zum Haus- oder Kinderarzt überwiesen und ein sogenannter Konsiliarbericht angefordert. Hin und wieder kommt es vor, dass eine Vorstellung bei Fachärzten/Fachärztinnen vorgenommen wird oder Zusatzuntersuchungen bei Spezialist:innen durchgeführt werden, z. B. Labor, Hör- oder Sehtest, Motodiagnostik, EEG, MRT, etc.
Am Ende werden schließlich alle Befunde zusammengetragen und in der Gesamtschau findet eine Beurteilung statt und eine Diagnose kann gegebenenfalls benannt werden. Danach schließt sich ein Befundgespräch an, bei dem einem Menschen alle Ergebnisse, die Diagnose, die Behandlungsempfehlungen sowie Behandlungsalternativen mitgeteilt werden. Auch erhält ein:e Patient:in hierzu schriftliche Informationen.
Abgesehen von einer Psychotherapie kommen häufig viele weitere Unterstützungsmöglichkeiten in Betracht, z. B.
- Schulpsychologischer Dienst
- Selbsthilfegruppen
- Telefonische (Krisen-)Dienste
- Erziehungs- und Familienberatungsstellen
- Suchtberatungsstellen
- Frauen- und Männerhäuser (Schutzwohnungen)
- Kinderschutzzentren
- Jugendamt und Jugendhilfe
- Gesundheitsamt
- (Fach-)Ambulanzen
- Kliniken für (Kinder- und Jugend-)Psychiatrie
- Kliniken für Psychosomatik
- Krankenhäuser
- Hausärzte und Fachärzte
- Kriseninterventionszentren
- Psychosoziale Beratungsstellen
- Psychiatrische häusliche Krankenpflege
- Ergotherapie
- Logopädie
- Physiotherapie
- Soziotherapie
- Sozialpsychiatrischer Dienst
- Medizinische Rehabilitation
- Schuldnerberatung
- Schulamt und Schulberatungsstelle