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4. Artikel "Psychotherapie geht alle an"

Ambulante, teilstationäre und stationäre Behandlung verschiedener Kliniken

Psychotherapeutische Behandlungen werden ambulant, teilstationär und stationär angeboten. Doch wo liegen die Unterschiede und welche fachlichen Unterscheidungen können getroffen werden?

Approbierte Psychotherapeut:innen arbeiten sehr häufig in eigener Praxis oder angestellt in einer Praxis für Psychotherapie, in einer psychiatrischen Institutsambulanz einer Klinik, Fachambulanzen oder Beratungsstellen. Manchmal arbeiten Psychotherapeut:innen auch angestellt in Praxen von Fachärzt:innen für Psychiatrie und Psychotherapie. Die vordergründige Gemeinsamkeit liegt bei allen ambulanten Behandlungsangeboten darin, dass Patient:innen im eigenen Zuhause leben (und schlafen) und zum Therapietermin zum/zur Psychotherapeuten/-in kommen oder sich online zur virtuellen Therapie treffen.

Bei Kliniken werden einerseits die Kliniken für Psychiatrie, Psychosomatik und Rehabilitation unterschieden. Andererseits gibt es häufig an diesen Kliniken ambulante, teilstationäre (Tagesklinik) und stationäre Angebote.

Teilstationär bedeutet, dass eine Person in einer Tagesklinik behandelt wird und dort tagsüber an die Klinik kommt und zu Hause schläft. Bei einer (voll-)stationären Behandlung ist ein Mensch für eine gewisse Zeit Tag und Nacht in der Klinik. Wobei hier „in der Klinik“ in den meisten Fällen bedeutet, dass Patient:innen auf offenen Stationen sind und sich somit frei (auch auf dem Grundstück der Klinik) bewegen können. Nur auf einer geschlossenen oder geschützten Station kann ein Mensch sich nicht völlig frei bewegen, im dem Sinne, dass er/sie alleine die Station verlässt. Dieser Klinikbereich ist vor allem für Menschen gedacht, die für sich selber oder andere Menschen eine Gefahr darstellen.

Es gibt zum Teil in der ambulanten, teilstationären und stationären Behandlung verschiedene Therapieangebote – von psychotherapeutischen Einzelterminen, Gruppentherapien, Sozialtherapie, Bewegungs-, Musik- und Kunsttherapien, Körpertherapie, Ergotherapien, etc. Je nach Störungsbild (Erkrankung) und individuellen Bedürfnissen setzt sich die Behandlung aus verschiedenen Angeboten zusammen. Es kann zudem manchmal sinnvoll sein, dass zusätzlich eine medikamentöse Behandlung vom Arzt/von der Ärztin eingeleitet wird.

Manche Kliniken, Abteilungen oder Stationen haben eine Spezialisierungen, z. B. für die Bereiche Schizophrenien, Persönlichkeitsstörungen, Schlafstörungen, Sucht, Trauma, Essstörungen, depressive Störungen, chronische Schmerzen, Fibromyalgie, etc. oder sind altersspezifisch, z. B. speziell für Kinder und Jugendliche, Adoleszente, Erwachsene oder Senior:innen. Dies hat häufig auch mit der fachlichen Klinikausrichtung zu tun. Während Stationen psychiatrischer Kliniken eher auf „klassische“ psychische Störungen spezialisiert sind, wie beispielsweise Störungen aus dem schizophrenen Formenkreis, depressive Störungen, Angststörungen, Persönlichkeitsstörungen, etc., findet sich bei vielen psychosomatischen Kliniken eine Spezialisierung auf Erkrankungen mit körperlichen Beschwerden im Kontext mit psychischen Belastungen, wenn diese nicht primär eine körperliche Ursache haben, z. B. chronische Schmerzen, Fibromyalgie, Tinnitus, Kopfschmerzen, Hyperakusis. Hier sind jedoch häufig die Übergänge fließend. Das bedeutet jedoch auch, dass es bei den genannten Erkrankungen auch primär körperliche Ursachen geben könnte oder Mischformen und daher gegebenenfalls eine Behandlung in einer somatischen Klinik angemessen sein könnte. Eine trennscharfe Unterteilung von Erkrankungen in klassisch psychosomatisch und genuin somatisch ist fachlich in vielen Fällen nicht hilfreich. Daher ist zur Entscheidung, welche Klinik am geeignetsten ist, eine umfangreiche fachärztliche/psychotherapeutische Voruntersuchung notwendig und die fachliche Entscheidung über die Zuständigkeit der verschiedenen Kliniken.

Anders als bei einer ambulanten Psychotherapie in einer psychotherapeutischen Praxis benötigt ein Mensch für eine stationäre Behandlung eine Überweisung. Diese kann von einem Arzt/einer Ärztin und auch einem/einer Psychotherapeuten/in ausgestellt werden.